Sachkundenachweis

für Hundehalter

Sachkundeprüfung  auch Hundeführerschein genannt


Seit 2013 gilt in Niedersachsen eine neue Regelung im Hundegesetz.  Der Hundehalter muss über einen Sachkundenachweis verfügen und seinen Hund beim Zentralen Register anmelden.

Nachweis der Sachkunde
Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Auf der Homepage http://www.ml.niedersachsen.de sind unter anderem Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung veröffentlicht, die dem Hundehalter/der Hundehalterin einen Einblick in die Prüfung geben sollen.
Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch.

Die theoretische Prüfung besteht aus 35 Fragen, die in 45 Min. beantwortet werden müssen.
In der praktischen Prüfung geht es um das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit. Begegnungen mit anderen Hunden und Menschen ohne Gefährdung, Belästigung oder Behinderungen anderer Personen oder anderen Hunden. Hilfsmittel wie z.B. ein Maulkorb sind zulässig.
Die Prüfung findet an mindestens zwei verschiedenen Orten in der Öffentlichkeit statt.

Beide Prüfungen können bei mir in nach terminlicher Abstimmung absolviert werden.

Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf, wenn Sie den einen Termin vereinbaren möchten (Kontaktformular, Mobil, Email)

Folgende Verpflichtungen ergeben sich daraus für Hundehalter:
• Zentrales Register
Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können – etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann. Das Register wird durch die GovConnect GmbH (vormals: Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH) im Auftrag des Landes Niedersachsen geführt. Für die Anmeldung eines Hundes wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 14,50 Euro (zzgl. MwSt.) für eine Online-Registrierung erhoben. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung (auch E-Mail) kostet 23,50 Euro (zzgl. MwSt.).
Die Registrierung ist unter: www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter 0441/39010400 möglich.
• In Niedersachsen besteht die Pflicht eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund abzuschließen.
• Hunde, die älter sind als 6 Monate, müssen mit einem Transponder (Chip) gekennzeichnet werden.



Literaturvorschläge:
Literaturvorschläge zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung gemäß § 3 Abs. 2 NHundG

Sachkunde für Hundehalter

D.U. Feddersen-Petersen (Hrg.)
ISBN 978-3-942335-94-2

Der Hunde-Führerschein
Celina del Amo, Renate Jones-Baade, Karina Mahnke; Ulmer-Verlag
ISBN 978-3-8001-5952-9

Hundeverhalten
Barbara Schöning; Kosmos-Verlag
ISBN 978-3-440-11181-9

VDH-Hundeführerschein Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) Westfalenstraße 174, 44141 Dortmund
ISBN 978-3980154543